Das Altstoffsammelzentrum muss aufgrund der neu geltenden Verordnung nicht geschlossen werden. Bei Betreten des ASZ müssen aber sehrwohl die Sicherheitsmaßnahmen der Regierung eingehalten werden. Folgende Regeln sind zu beachten:
Betreten nur zwischen 06.00 und 19.00 Uhr
Einhalten des Mindestabstandes von 1 m
Mund- und Nasenschutzpflicht für Kunden und Mitarbeiter