Rechtswirksame Einbringung schriftlicher Anbringen

Elektronischer Schriftverkehr und Amtsstunden

Einbringung schriftlicher Anbringen

Für die rechtswirksame Einbringung schriftlicher Anbringen gemäß § 13 Abs. 1 AVG an die Gemeinde Sankt Jakob im Walde sowie an alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Sankt Jakob im Walde ist, stehen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:

Postanschrift

  • Kirchenviertel 24

  • 8255 Sankt Jakob im Walde

Telefax

  • 03336 8212 214

E-Mail

Die Empfangsgeräte für Fax und E-Mail sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden eingehen, gelten jedoch erst mit Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht und werden ab diesem Zeitpunkt bearbeitet. Das Risiko von Übertragungsfehlern oder dem Verlust von Nachrichten trägt der Absender.

Die Bearbeitung von E-Mails, die an persönliche E-Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere erfolgt bei Abwesenheiten keine automatische Weiterleitung.


Technische Voraussetzungen für elektronische Anbringen

Für die rechtswirksame Übermittlung per E-Mail sind die Internetprotokolle SMTP und TLS v1.0 over SMTP zu verwenden.

Zulässige Dateiformate für Anhänge sind:

  • Textdateien (*.txt)

  • PDF-Dokumente (*.pdf)

  • Word-Dokumente (*.docx)

  • Excel-Dateien (*.xlsx)

  • JPEG-Bilder (*.jpg, *.jpeg)

Eine E-Mail gilt als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie:

  • einschließlich Anhängen größer als 10 MB ist,

  • verschlüsselt übermittelt wird,

  • Computerviren oder andere schädliche Funktionen enthält,

  • ausführbare Dateien, Makros oder aktive Inhalte (z. B. VBScript, ActiveX, Java oder JavaScript) enthält oder

  • Hyperlinks zu Internetadressen oder Dateien in Cloud-Diensten bzw. vergleichbaren Diensten enthält.


Amtsstunden

Schriftliche Anbringen können zu folgenden Amtsstunden eingebracht werden. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr


Parteienverkehr (Bürgerservice)

Für mündliche oder telefonische Anbringen stehen folgende Zeiten zur Verfügung. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage sowie der 24. und 31. Dezember.

  • Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr

  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 17:00 Uhr