Alternativförderungen
Die bislang gültige Alternativenergieförderschiene der Gemeinde St. Jakob im Walde (Biomasse, Photovoltaik, Solar) läuft mit 31.12.2022 aus.
D.h. für Projekte, die bis spätestens 31.12.2022 bei den jeweiligen Förderstellen eingereicht wurden, gewährt die Gemeinde auch heuer noch eine Förderung in Höhe von 40 % der Bundes- und/oder Landesförderung (Maximalbetrag für Private: € 1.500, für Landwirte: € 3.000 und für Gewerbetreibende: € 6.000).
Für Projekte mit Einreichdatum ab dem 01.01.2023 gilt ein neuer Fördermodus. Dieser wird jährlich, nach Bekanntwerden der Fördermodalitäten von Land und Bund, im Gemeinderat beschlossen. Für 2023 liegen dazu noch keine Informationen vor.
Zuzugsförderung
Auf Antrag übernimmt die Gemeinde die Ummeldungskosten des Autos, wenn sich bei der Hauptwohnsitzanmeldung in St. Jakob der Bezirk ändert.
Studienbeihilfe
Alle Studierenden mit Hauptwohnsitz in St. Jakob können eine Studienbehilfe pro abgeschlossenem Semester beantragen.
Zuschuss Kinderfahrrad und -helme
Für jedes Kind in Pflichtschulalter und Hauptwohnsitz in St. Jakob im Walde kann einmalig ein Zuschuss der Gemeinde St. Jakob im Walde beantragt werden.
Mehr Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.