St. Jakob im Walde

Förderungen

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Fördermöglichkeiten der Gemeinde

Alternativenergieförderungen

Die bislang gültige Alternativenergieförderschiene der Gemeinde St. Jakob im Walde (Biomasse, Photovoltaik, Solar) ist mit 31.12.2023 ausgelaufen.

Für Förderanträge zu Photovoltaik-, Solar- und Speicheranlagen muss ab 01.01.2024 kein Energieausweis bzw. kein Nachweis einer Energieberatung vorgelegt werden. 

Bei Heizungsprojekten gilt weiterhin die Pflicht der Vorlage eines Nachweis einer Energieberatung bzw. eines Energieausweises.

Bei allen Projekten gwährt die Gemeinde eine Förderung in Höhe von 40 % der Bundes- und/oder Landesförderung, maximal € 1.000,00 für Private, Landwirte und Gewerbebetreibende. Wird im Zuge des Heizungsbaus eine neue bauliche Maßnahme gesetzt, gibt es von Seiten der Gemeinde zusätzlich einen Zuschuss von € 500,00

 

Zuzugsförderung

Auf Antrag übernimmt die Gemeinde die Ummeldungskosten des Autos, wenn sich bei der Hauptwohnsitzanmeldung in St. Jakob der Bezirk ändert.

 

Studienbeihilfe

 Alle Studierenden mit Hauptwohnsitz in St. Jakob können eine Studienbehilfe pro abgeschlossenem Semester beantragen.

 

Zuschuss Kinderfahrrad und -helme

Für jedes Kind in Pflichtschulalter und Hauptwohnsitz in St. Jakob im Walde kann einmalig ein Zuschuss der Gemeinde St. Jakob im Walde beantragt werden.

  • Neues Kinderfahrrad: 40 %, max. € 70,- Förderung
  • Kinderfahrradhelm: € 30,- Förderung

 

Zuschuss zu Schullandwochen

Jedes Kind mit Hauptwohnsitz in St. Jakob im Walde erhält einmalig pro Teilnahme an einer Schullandwoche einen Zuschuss von € 20,00 auf Antrag ausbezahlt.

 

Mehr Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt.