Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026
Das Land Steiermark unterstützt auch heuer wieder einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026.
Antragszeitraum: 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026
Anträge können nur persönlich am Gemeindeamt gestellt werden.
Ein Online-Formular steht nicht mehr zur Verfügung.
Höhe des Zuschusses: Einmalzahlung in Höhe von € 340,–
Die Heizkosten sind vorzulegen!
Wer kann den Zuschuss beantragen?
Einkommensgrenzen
Das monatliche Haushaltseinkommen (netto) darf folgende Grenzen nicht überschreiten:
Haushaltsgröße Einkommensgrenze
1 Person € 1.661,–
2 Personen € 2.492,–
jedes Kind mit Familienbeihilfe + € 498,–
Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung mitzubringen!
Einkommen, das berücksichtigt wird:
Z. B. Einkommen aus Arbeit, Pensionen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Studienbeihilfe usw.
Nicht angerechnet werden u. a.: Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Heimopferrente, Leistungen aus 24-Stunden-Betreuung oder bereits gewährte Heizkostenzuschüsse der Gemeinde.