St. Jakob im Walde

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Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark 2025/2026

Das Land Steiermark unterstützt auch heuer wieder einkommensschwache Haushalte mit einem einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/2026.

Antragszeitraum: 16. Oktober 2025 bis 27. Februar 2026

Anträge können nur persönlich am Gemeindeamt gestellt werden.

Ein Online-Formular steht nicht mehr zur Verfügung.

Höhe des Zuschusses:   Einmalzahlung in Höhe von € 340,–

   Die Heizkosten sind vorzulegen!

 

Wer kann den Zuschuss beantragen?

  • Personen mit Hauptwohnsitz in der Steiermark seit mindestens 5 Jahren und seit 1. September 2025 an der Antragsadresse gemeldet
  • Nur ein Antrag pro Haushalt möglich!
  • Drittstaatsangehörige, Bewohnerinnen/Bewohner von Heimen sowie Minderjährige sind nicht antragsberechtigt
  • Bezieherinnen/Bezieher von Wohnunterstützung erhalten keinen Heizkostenzuschuss

 

Einkommensgrenzen

Das monatliche Haushaltseinkommen (netto) darf folgende Grenzen nicht überschreiten:

Haushaltsgröße                             Einkommensgrenze

1 Person                                           € 1.661,–

2 Personen                                       € 2.492,–

jedes Kind mit Familienbeihilfe      + € 498,–

 

Einkommensnachweise sind bei der Antragstellung mitzubringen!

 

Einkommen, das berücksichtigt wird:

Z. B. Einkommen aus Arbeit, Pensionen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Kinderbetreuungsgeld, Unterhaltszahlungen, Familienbeihilfe, Lehrlingsentschädigung, Studienbeihilfe usw.

Nicht angerechnet werden u. a.: Pflegegeld, erhöhte Familienbeihilfe, Heimopferrente, Leistungen aus 24-Stunden-Betreuung oder bereits gewährte Heizkostenzuschüsse der Gemeinde.