I.
(1) Für die rechtswirksame Einbringung von schriftlichen Anbringen gem. § 13 Abs. 1 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 idgF (AVG) an die Gemeinde Sankt Jakob im Walde und alle Behörden, deren Geschäftsstelle das Gemeindeamt Sankt Jakob im Walde ist, stehen folgende Adressen zur Verfügung:
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Post: |
Kirchenviertel 24, 8255 Sankt Jakob im Walde |
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Telefax: |
03336 8212 214 |
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E-Mail: |
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(2) Die Empfangsgeräte (für Telefax und E-Mail) der Gemeinde Sankt Jakob im Walde sind auch außerhalb der Amtsstunden empfangsbereit, allerdings werden diese nur während der Amtsstunden betreut. Schriftliche Anbringen, die außerhalb der Amtsstunden an diese Empfangsgeräte übermittelt werden, gelten daher auch dann, wenn sie an sich bereits in den Verfügungsbereich der Gemeinde Sankt Jakob im Walde gelangt sind, erst mit dem Wiederbeginn der Amtsstunden als eingebracht (und eingelangt) und werden (erst) ab diesem Zeitpunkt in Behandlung genommen. Die Risiken, die mit der Übermittlungsart verbunden sind (z.B.: Übertragungsfehler, Verlust eines Schriftstücks), trägt der Absender.
(3) Die Bearbeitung von E-Mails, die an die persönliche E-Mail-Adresse von MitarbeiterInnen gesendet werden, ist nicht sichergestellt. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass persönliche E-Mail-Adressen im Fall der Abwesenheit des jeweiligen Mitarbeiters/der jeweiligen Mitarbeiterin nicht mit einer Weiterleitungs-Funktion programmiert werden.
II.
(1) Zur rechtswirksamen Einbringung von schriftlichen elektronischen Anbringen via E-Mail sind gem. § 13 Abs. 2 AVG und § 86b Bundesabgabenordnung (BAO) idgF als technische Voraussetzung die Internetprotokolle SMTP und TLS v1.0 over SMTP zu verwenden. Sofern E-Mails Anlagen enthalten, müssen diese eines der folgenden Formate aufweisen:
| Art | MIME-Type | Suffix |
|---|---|---|
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Text |
text/plain |
*.txt |
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Dokument |
application/pdf |
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|
Dokument |
application/msword |
*.docx |
|
Dokument |
application/msexcel |
*.xlsx |
|
Grafik |
image/jpeg |
*.jpg *.jpeg |
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(2) Des Weiteren gelten E-Mails als nicht rechtswirksam eingebracht, wenn sie
III.
(1) Als Amtsstunden gem. § 13 Abs. 5 AVG und § 86b BAO zur Einbringung schriftlicher Anbringen beim Gemeindeamt Sankt Jakob im Walde (auch in elektronischer Form) werden folgende Zeiten – außer bei Gefahr im Verzug – festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage, sowie der 24. und 31. Dezember.
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Amtsstunden |
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Montag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 – 12:00 Uhr |
13:00 – 17:00 Uhr |
(2) Darüber hinaus werden als für den Parteienverkehr bestimmte Zeiten gem. § 13 Abs. 5 AVG zur Einbringung mündlicher oder telefonischer Anbringen folgende Zeiten festgelegt. Ausgenommen sind die gesetzlichen Feiertage, sowie der 24. und 31. Dezember:
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Parteienverkehr (Bürgerservice) |
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Montag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Dienstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Mittwoch |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Donnerstag |
08:00 – 12:00 Uhr |
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Freitag |
08:00 – 12:00 Uhr |
13:00 – 17:00 Uhr |